Das Wichtigste in Kürze
- Steuerberater dürfen werben, solange sie sachlich über ihre Tätigkeit informieren.
- Das Impressum einer Kanzlei braucht mehr Angaben als bei anderen Unternehmen, etwa Kammer, Berufsbezeichnung und Berufshaftpflicht.
- In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln und Begriffe.
- Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Viele Kanzleien sind bei ihrer Website vorsichtig, weil sie unsicher sind, was berufsrechtlich erlaubt ist. Das führt oft zu Websites, die so zurückhaltend sind, dass sie niemanden überzeugen. Dabei lässt sich sachliche Information gut mit einer klaren Positionierung verbinden. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz im Überblick.
Deutschland: Was Steuerberater online sagen dürfen
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt Werbung, wenn sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Konkretisiert wird das in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer.
Das ist in der Regel unproblematisch
- Beratungsschwerpunkte und Zielgruppen klar benennen, etwa „Steuerberatung für Ärzte und Zahnärzte“.
- Fachberater-Bezeichnungen und Zusatzqualifikationen, wenn sie tatsächlich erworben wurden.
- Fachartikel, Merkblätter und FAQ zu Steuerthemen.
- Team, Arbeitsweise und Kanzleigeschichte mit echten Fotos.
Vorsicht ist geboten bei
- Superlativen wie „der beste Steuerberater der Stadt“.
- Erfolgsversprechen, etwa garantierte Steuerersparnisse.
- Pauschalen Preisaussagen, die mit der Steuerberatervergütungsverordnung kollidieren könnten.
Pflichtangaben im Impressum (Deutschland)
Neben den üblichen Angaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz wie Name, Anschrift und Kontakt braucht eine Steuerkanzlei zusätzliche Angaben:
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde,
- die zuständige Steuerberaterkammer,
- die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie einsehbar sind,
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, also Versicherer und räumlicher Geltungsbereich,
- bei Gesellschaften Rechtsform, Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigte,
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
Österreich: Wirtschaftstreuhänder und KSW
In Österreich gehören Steuerberater zu den Wirtschaftstreuhändern. Maßgeblich sind das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 und die Regeln der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer (KSW). Auch hier ist sachliche Information über die eigene Tätigkeit erlaubt.
Das Impressum richtet sich nach dem E-Commerce-Gesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und dem Mediengesetz. Zusätzlich gehören Berufsbezeichnung, Kammerzugehörigkeit und der Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften dazu. Für die Suche wichtig: Österreichische Mandanten suchen nach „Lohnverrechnung“, „Buchhaltung“ oder „Steuerberatung Graz“, nicht nach bundesdeutschen Begriffen.
Schweiz: Treuhand statt Steuerberater
In der Schweiz ist „Steuerberater“ kein geschützter Titel in dem Sinne wie in Deutschland. Unternehmen suchen meist nach „Treuhand“ oder „Treuhandbüro“. Geschützt sind dagegen eidgenössische Abschlüsse wie „Treuhänder mit eidg. Fachausweis“ oder „dipl. Steuerexperte“. Diese sollten Sie korrekt und sichtbar nennen. In einigen Kantonen gelten zusätzlich Bewilligungspflichten für Treuhandtätigkeiten.
Für Werbung gilt vor allem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Aussagen müssen wahr und dürfen nicht irreführend sein. Für den Datenschutz gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Mitgliedschaften in Verbänden wie TREUHAND|SUISSE oder EXPERTsuisse schaffen zusätzliches Vertrauen.
So bleibt die Website sachlich und überzeugt trotzdem
Sachlich heißt nicht langweilig. Die stärksten Kanzleiwebsites überzeugen durch Klarheit: Sie sagen, für wen die Kanzlei arbeitet, welche Themen sie besonders gut kann und wie die Zusammenarbeit abläuft. Konkrete Inhalte wie Ablauf eines Erstgesprächs, benötigte Unterlagen oder digitale Zusammenarbeit wirken überzeugender als jede Werbebotschaft.
Wie wir das in der Praxis umsetzen, zeigt unsere Seite Website für Steuerberater. Lassen Sie Impressum und rechtliche Texte in jedem Fall von einer Fachperson oder Ihrer Kammer prüfen.
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