Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agenturbedingungen für Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing und SEO-Dienstleistungen von WPressProfis.
Teil A – Agenturbedingungen
Premium-Agenturbedingungen für Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing und digitale Dienstleistungen
§1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen wpressprofis.de (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht Vertragspartei, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsschluss / Angebotsannahme
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme,
- E-Mail-Bestätigung,
- elektronische Zustimmung,
- oder Projektbeginn.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsumfang / Creative Discretion
- Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot.
- Die Agentur besitzt volle kreative und technische Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung.
- Künstlerische / gestalterische Entscheidungen stellen keinen Mangel dar, solange sie dem Briefing entsprechen.
- Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder marketingbezogenen Erfolg.
§4 Projektstruktur / Produktionsphasen
- Projekte werden in Produktionsphasen aufgeteilt:
- Strategie / Konzeption
- Wireframe / UX
- Design
- Entwicklung
- QA / Testing
- Deployment / Go-Live
- Jede Phase ist eigenständig abrechenbar.
- Mit Freigabe einer Phase gilt diese endgültig genehmigt.
§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereit.
- Verzögerungen des Kunden verlängern Deadlines automatisch.
- Erfolgt 14 Tage keine Rückmeldung, darf die Agentur das Projekt pausieren.
- Erfolgt 30 Tage keine Rückmeldung, gilt das Projekt als eingefroren.
§6 Projekt-Reaktivierungsgebühr
- Wird ein pausiertes Projekt nach über 30 Tagen fortgesetzt, fällt eine Reaktivierungsgebühr von 15 % des ursprünglichen Projektwertes, mindestens jedoch 250 EUR netto, an.
- Die Agentur ist nicht verpflichtet, pausierte Projekte priorisiert wieder aufzunehmen.
§7 Scope Creep / Zusatzleistungen
- Jegliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes gelten als Zusatzleistungen.
- Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand oder Zusatzangebot vergütet.
- Bereits begonnene Zusatzarbeiten gelten als beauftragt, sobald der Kunde diese schriftlich, mündlich oder konkludent veranlasst.
§8 Rush Fee / Expressumsetzung
- Für beschleunigte Projektbearbeitung unter verkürzten Deadlines kann eine Rush Fee von bis zu 30 % erhoben werden.
- Die Höhe bestimmt sich nach Dringlichkeit und Ressourceneinsatz.
§9 Vergütung / Zahlungsstruktur
- Standard-Zahlungsmodell:
- 50 % Projektstart
- 50 % vor Übergabe
- Rechnungen sind binnen 5 Tagen fällig.
- Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung ist die Agentur berechtigt, die Webseite zu deaktivieren bis die Zahlung eingetroffen ist.
- Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungspflicht der Agentur.
§10 Kill Fee / Kündigung durch Kunden
- Kündigt oder stoppt der Kunde das Projekt nach Auftragserteilung ohne wichtigen Grund, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
- Mindestens schuldet der Kunde:
- 30 % des Gesamtvolumens bei Kündigung vor Projektstart
- 50 % während laufender Produktion
- 90 % nach Design-/Entwicklungsbeginn.
- Nach vollständiger Fertigstellung ist die volle Vergütung geschuldet.
§11 Abnahme / Freigabefiktion
- Der Kunde hat Leistungen binnen 7 Werktagen zu prüfen.
- Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige binnen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
- Eine Live-Schaltung/Nutzung gilt stets als vollständige Abnahme.
§12 Revisionen / Feedbackschleifen
- Enthalten sind ausschließlich die im Angebot definierten Korrekturschleifen.
- Weitere Revisionen werden gesondert berechnet.
- Eine Revision umfasst nur kleinere Anpassungen, keine Neukonzeption.
§13 Nutzungsrechte / IP Protection
- Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
- Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
- Nutzungsrechte können nach deutschem Urheberrecht vertraglich eingeräumt werden; klare Regelungen hierzu sind üblich.
- Bei Zahlungsverzug ist jede Nutzung untersagt.
- Die Agentur kann bis Zahlung verlangen:
- Sperrung der Website
- Entfernung veröffentlichter Designs
- Unterlassung weiterer Nutzung.
§14 Source Code / Rohdateien / Herausgabe
- Herausgegeben werden ausschließlich Endprodukte.
- Kein Anspruch besteht auf:
- offene Arbeitsdateien
- Quellprojektdateien
- Figma-/Adobe-Dateien
- Development-Branches
- unkompilierte Assets
- interne Dokumentation.
- Herausgabe nur gegen separate Buyout-Vereinbarung.
§15 Buyout / Exklusivrechte
- Vollständige Übertragung sämtlicher Nutzungs-/Eigentumsrechte erfolgt nur bei gesonderter Buyout-Vereinbarung.
- Ohne Buyout verbleiben sämtliche erweiterten Rechte bei der Agentur.
§16 Haftungsbeschränkung
- Haftung unbeschränkt nur bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Körper-/Gesundheitsschäden.
- Im Übrigen beschränkt auf den Netto-Auftragswert.
- Keine Haftung für:
- entgangenen Gewinn
- SEO-Rankings
- Kampagnenerfolge
- Conversion-Ziele
- Drittanbieter-Ausfälle
- Plugin-/API-Ausfälle.
§17 Haftungsfreistellung durch Kunden
- Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus bereitgestellten Inhalten resultieren.
- Dies gilt insbesondere für:
- Urheberrechtsverletzungen
- Markenrechtsverletzungen
- DSGVO-/Datenschutzverstöße
- Wettbewerbsverstöße.
§18 Wartung / Support
- Nach Projektabschluss endet jede Supportpflicht automatisch.
- Support/Wartung nur auf Basis separater Vereinbarung.
§19 Referenznutzung / Publicity Rights
- Die Agentur darf sämtliche Projekte öffentlich als Referenz nutzen.
- Dies umfasst:
- Website/Portfolio
- Social Media
- Präsentationen
- Pitches
- Werbematerialien.
§20 White-Label / Geheimhaltung
- White-Label-Leistungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
- Ohne White-Label-Vereinbarung darf die Agentur ihre Urheberschaft nennen.
§21 Gerichtsstand / Rechtswahl
- Es gilt UK Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit zulässig.
§22 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Teil B – AGB für SEO-Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für SEO-Dienstleistungen der wpressprofis.de
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen wpressprofis.de (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing und damit verbundene Beratungsleistungen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
- Diese AGB gelten sowohl für einmalige Projektleistungen als auch für laufende SEO-Betreuungsverträge.
§2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von SEO-Dienstleistungen, insbesondere:
- technische SEO-Analysen,
- OnPage-Optimierungen,
- OffPage-Maßnahmen,
- Keyword-Recherche,
- Content-/SEO-Beratung,
- Wettbewerbsanalysen,
- Local SEO,
- Linkbuilding,
- SEO-Monitoring / Reporting,
- Strategieentwicklung und Beratung.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.
- Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rankingbezogenen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
§3 Kein Erfolgsgarantie / Kein Werkvertrag
- Die Agentur schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Ranking-Erfolg, keine Top-Platzierungen und keine garantierte Umsatz-/Lead-Steigerung.
- SEO-Leistungen werden als Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
- Ranking-Veränderungen unterliegen externen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere:
- Algorithmus-Updates von Suchmaschinen,
- Wettbewerbsverhalten,
- technische Drittanbieter-Probleme,
- Marktveränderungen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Dies umfasst insbesondere:
- CMS-/Hosting-/FTP-/Analytics-/Search Console-Zugänge,
- Ansprechpartner für Freigaben,
- technische Ansprechpartner / Entwicklerkontakte.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, bleibt die Vergütungspflicht unberührt.
§5 Leistungsdurchführung / Fremdabhängigkeit
- Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte/Subunternehmer einzusetzen.
- SEO-Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt geltenden Best Practices.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen durch:
- Google-/Bing-/Suchmaschinen-Updates,
- Drittanbieter-Plugins/Tools,
- Hosting-/Server-Probleme.
§6 Vergütung / Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei laufenden SEO-Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
- Leistungen auszusetzen,
- Reports/Analysen zurückzuhalten,
- Verzugszinsen geltend zu machen.
§7 Vertragslaufzeit / Mindestlaufzeit / Kündigung
- Laufende SEO-Betreuungsverträge haben die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit.
- Sofern nichts anderes vereinbart:
- Mindestlaufzeit: 6 Monate.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§8 Reporting / Kommunikation
- Die Agentur stellt dem Auftraggeber in vereinbarten Intervallen Reports / Statusberichte zur Verfügung.
- Reports dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Erfolgsgarantie.
- Kommunikation erfolgt über die vereinbarten Kanäle (z. B. E-Mail, Calls, Projekttools).
§9 Änderungswünsche / Zusatzleistungen
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
- Dies gilt insbesondere für:
- zusätzliche Landingpages,
- Extra-Audits,
- Workshops / Meetings,
- Sonderanalysen / Wettbewerbsanalysen.
§10 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt nur bei:
- Vorsatz,
- grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Die Haftung ist im Übrigen auf die Höhe des letzten 6-monatigen Vertragsvolumens begrenzt.
- Keine Haftung besteht insbesondere für:
- Rankingverluste,
- Traffic-Schwankungen,
- Umsatzverluste,
- algorithmische Abstrafungen ohne Verschulden der Agentur.
§11 Haftungsfreistellung
- Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig sind.
- Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund bereitgestellter Inhalte entstehen.
§12 Nutzungsrechte / Arbeitsergebnisse
- Sämtliche Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber nach vollständiger Zahlung genutzt werden.
- Strategien, Analysen, Reportings und Konzepte verbleiben geistiges Eigentum der Agentur, soweit keine ausdrückliche Übertragung vereinbart wurde.
- Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur.
§13 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller geschäftlichen und technischen Informationen.
- Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§14 Referenznennung
- Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§15 Schlussbestimmungen
- Es gilt UK Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.